Bausparkassen sollen Verträge wegen hoher Guthabenzinsen kündigen
Viele Menschen sparen über einen Bausparvertrag Kapital an, welches dann entweder zu einer günstigen Immobilienfinanzierung führt oder (bei Nichtbeanspruchung des Darlehens) am Ende der Sperrfrist als Guthaben ausgezahlt werden kann. Der Clou dabei: Die teils schon seit einigen Jahren bestehenden Verträge bieten während der Ansparphase Guthabenzinsen, die in dieser Höhe bei keiner anderen sicheren Sparform bei aktuellen Bankenangeboten erzielt werden können. So offerieren die Geldinstitute bei den derzeitigen Konditionen z. B. für Spareinlagen, Festgelder oder Tagesgeldkonten kaum noch Guthabenzinsen, sondern eher Minizinsen – im Gespräch sind sogar Negativzinsen. Wer jedoch im Besitz eines älteren Bausparvertrages ist, profitiert von deutlich besseren Guthabenzinsen als auf dem Ansparkonto. Die Finanzaufsicht BaFin hat jetzt den Willen geäußert, dass die Bausparkassen diese alten Verträge aufkündigen sollen, wobei nötigenfalls auch behördliche Hilfe zur Verfügung gestellt wird.
Warum sollen die Verträge gekündigt werden?
Das Problem liegt in der Bankenstabilität: Durch die hohen Zinszahlungen von teils deutlich mehr als 3 Prozent p.a. könnten finanzielle Schieflagen der Bausparkassen entstehen. Die Finanzaufsicht hat daher beim Bundesfinanzministerium eine Gesetzesänderung des Bausparkassengesetzes angeregt. Die Folge wäre eine leichtere Kündbarkeit von Altvertragsinhabern, um so die hohen Zinszahlungen zu umgehen. Fakt ist, dass viele Vertragsinhaber von Bausparverträgen sich zwar an den vergleichsweise hohen Zinszahlungen für angesammeltes Bausparguthaben erfreuen, sich Kredite aber bei anderen Banken zu wesentlich günstigeren Konditionen holen. Das birgt zwar ein hohes Druckpotenzial für die Bausparkassen, doch wäre eine Gesetzesänderung in dieser Hinsicht auch recht prekär, denn damit würde das Vertrauen der Bürger in Bausparverträge wohl dramatisch sinken. Da Bausparverträge jedoch als wichtiges Immobilienfinanzierungsinstrument gelten, meinen viele Fachleute, dass hier nur mit größter Vorsicht agiert werden sollte.
Bausparkassen müssen Stresstest absolvieren
Wie die „WirtschaftsWoche“ berichtet, stehen aktuell auch für Bausparkassen sogenannte „Stresstests“ an, womit herausgefunden werden soll, ob eine noch länger dauernde Phase niedriger Marktzinsen nachhaltige Folgen für die Institute nach sich ziehen würde. Die Ergebnisse dieser Stresstests sollen bis Ende Januar 2015 bekannt werden – es wird sich dann zeigen, ob wirklich tiefgreifende Einschnitte in bestehende Verträge notwendig sind.
Wie funktionieren Bausparverträge?
Das System der Bausparverträge ist seit vielen Jahrzehnten in Deutschland ein wichtiger Baustein für Immobilienfinanzierungen. Hierbei kommt das sogenannte Solidarprinzip zum Tragen – viele Vertragsinhaber zahlen in einen Topf und zuteilungsreife Verträge haben die Möglichkeit, das angesparte Kapital nebst erzielten Zinserträgen und zusätzlich ggf. ein zinsgünstiges Darlehen zu erhalten. Dabei steht schon bei Vertragsabschluss fest, welche Guthabenverzinsung und welche Kreditzinsen im Falle der Beanspruchung des Darlehens auftreten werden. Während der Ansparphase können neben den regelmäßigen Beiträgen auch staatliche Vergünstigungen in Anspruch genommen werden. Die Zuteilungsreife ergibt sich aus dem gesamten Guthaben des Beitragstopfes aller Bausparer – die Bausparkasse wird niemals mehr Darlehensmittel bewilligen als sie aus dem vorhandenen Guthabentopf leisten kann. Die Tilgung eines in Anspruch genommenen Bauspardarlehens erfolgt analog der Tilgung eines herkömmlichen Hypothekendarlehens. Das nun aufgetretene Problem ergibt sich aus der bereits sehr lang andauernden Niedrigzinsphase, weil viele Bausparkassen nun die ehemals zugesicherten Guthabenzinsen nicht mehr adäquat erwirtschaften können und so an Substanz verlieren.
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