Ungerechtfertigter Schufa-Eintrag durch Zahlendreher
Gothia Deutschland GmbH löscht Schufa-Negativeinträge nach falscher Zuordnung von Ratenzahlungen – Scorewert steigt daraufhin und die Bonität ist wieder hergestellt
Zahlendreher und Verwechslungen sind im geschäftlichen Verkehr manchmal nicht zu vermeiden. Dies musste nunmehr auch die Gothia Deutschland GmbH erkennen, welche einen Negativeintrag bei der Schufa Holding AG zu Lasten einer Verbraucherin verursacht hatte. Diese wandte sich hilfesuchend an die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Schulte und Partner aus Berlin. Die Schufa Holding AG (Schufa) verwaltet riesige Datenmengen, unterliegt dem deutschen Datenschutzrecht und erteilt Auskünfte über das Zahlungsverhalten der Verbraucher. Dr. Schulte, Gründungspartner der Kanzlei: „Vor der negativen Schufa haben inzwischen die meisten mehr Angst als vor der keifenden Schwiegermutter !“ Aber worum ging es konkretä
Online-Mode-Kauf mit einer Ratenzahlungsvereinbarung
Die 1987 geborene Hamburgerin hatte bei der Modekette H & M online Waren bestellt. Bezüglich einer Bestellung hatte die Mandantin eine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Gothia Deutschland GmbH geschlossen und regelmäßig monatlich 100,00 € überwiesen. Später folgten dann monatliche Raten in Höhe von 150,00 €, welche zunächst auf eine Referenznummer und später auf eine weitere Referenznummer der Gothia Deutschland GmbH geleistet wurden. Wie sich im Nachhinein herausstellen musste, war die Forderung jedoch nicht richtig verbucht worden. Durch diese Fehlbuchung entstand nun das Bild der offenen Posten und folglich erfolgte zum 18.10.2012 ein Schufa-Negativeintrag durch die Gothia zu einer der Referenznummern.
Zahlendreher mit negativen wirtschaftlichen Auswirkungen
Nach bekannt werden des unberechtigten negativen Schufa-Eintrages rügte dieses die betroffene Mandantin bei der Gothia Deutschland GmbH. Daraufhin meldete sich die Gothia Deutschland GmbH nun schriftlich und räumte ein, dass es bei der Zuordnung der Ratenzahlungen der betroffenen Mandantin zu Missverständnissen gekommen sei und dass dadurch die Zahlungen in einer anderen Akte verbucht wurden. Es seien daher auch entsprechende Meldungen an die Schufa nicht korrekt erfolgt.
Die Gothia Deutschland GmbH stellte daher in Aussicht, dass die nicht korrekt vorgenommenen Einträge bei der Schufa Holding AG gelöscht werden würden.
Der Scorewert der Betroffenen, der vormals auf 12 % von der Schufa Holding AG festgelegt worden war, stieg daraufhin erheblich an. Damit ist die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit und die Bonität für die Betroffene wieder hergestellt.
Kosten der Aufwendungen stehen noch zur Klärung
Ob die Gegenseite auch die Kosten der Rechtsanwälte Dr. Schulte und Partner übernehmen muss, wird noch außergerichtlich diskutiert werden müssen. Bisher lehnte die Gegenseite die Begleichung der Kosten ab. Rechtsanwältin Danuta Wiest, Kanzlei Dr. Schulte und Partner , die die betroffene Mandantin hier anwaltlich betreut hatte, fasst die Angelegenheit wie folgt zusammen:
„Aufgrund einer Fehlbuchung bei der Gothia kam es zum Negativeintrag in die Auskunftei der Schufa Holding AG. Dies ist natürlich nicht zulässig. Insbesondere dann, wenn die Mandantin eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen hat, ist die Forderung gar nicht fällig. Die Gothia Deutschland GmbH durfte die Eintragung daher nicht vornehmen, dies war ein ungerechtfertigter Eintrag durch ein Fehlverhalten der Buchungsstelle. Wegen der Kosten werden wir weiter für die Mandantin kämpfen.“
V.i.S.d.P.
Dr. Sven Tintemann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Dr. Schulte und Partner Rechtsanwälte
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