Das Widerspruchsgutachten wird mit besonderem Augenmerk bedacht. Die Pflegekasse verschickt an den Pflegebedürftigen einen Bescheid über die Ablehnung oder die Zustimmung zur Pflegestufe. Sollte es zu einer Ablehnung gekommen sein, kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 4 Wochen ein Widerspruch erfolgen....
Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer Pflegestufe ist allein der im Einzelfall bestehende individuelle Hilfebedarf des Versicherten maßgeblich. Insofern können und sollen die Zeitkorridore für die Begutachtung nach dem SGB XI nur Anhaltsgrößen im Sinne eines Orientierungsrahmens...
Bei der Pflege durch einen Pflegedienst sollte eine Dokumentation ordnungsgemäß geführt werden, welche bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit als Pflegetagebuch vom MDK heran gezogen wird. Der MDK verlangt von privat pflegenden Personen, dass sie ein Pflegetagebuch führen mögen und dieses bei...
Pflegebedürftigkeit wird vom MDK festgestellt. Hierzu stellt der Gutachter gezielte Fragen,z. B. “Wird der Pflegebedürftige gewaschen?” oder “Benötigt der Pflegebedürftige Inkontinenzvorlagen?”. Bei diesen ganz einfachen Fragen könnnen in der Beantwortung schon Fehler auftreten, welche eine Pflegestufe verhindern können. Sie sollten sich...
Immer mehr Menschen können die täglichen Dinge des Lebens nicht mehr alleine Bewältigen. Sie benötigen die Unterstützung von Dritten. Stehen hier keine Familienangehörigen zur Verfügung, dann ist man auf bezahltes Personal angewiesen. Das wiederum ist mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Bekomme...
Sie benötigen eine Pflegestufenberatung? Sie suchen Unterstützung bei einer fachlichen Auseinandersetzung mit dem MDK? Sie haben Angehörige denen Sie jeden Tag bei der Bewältigung des Alltags helfen müssen ?, bekommen dafür aber keine finanzielle Aufwandsentschädigung? Sylvia Grünert und Marlies Jänisch von...
Das bieten wir Ihnen,Marlies Jänisch und Sylvia Grünert. Um eine Pflegestufe, und damit eine Leistung aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zu erhalten, bedarf es einer Begutachtung durch einen Pflegesachverständigen. Üblicherweise geschieht das durch den MDK-Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Aber hier ist Achtung...