Das war sicherlich nicht der erste Gedanke die die Macher der Ausnahmen beim Kleinanlegerschutzgesetz im Kopf hatten, das Immobiliencrowdfunding.Da muss man sicherlich kein Prophet sein um dies so sagen zu können....
Für uns ist das die Lizenz zum Anlegerabzocken, denn hier investiert man nicht direkt in Immobilien, sondern in ein Nachrangdarlehen das man dem Kapitalsucher auf den Immobiliencrodfundingplattformen zur Verfügung stellt. Ob das Invstment dann immer erfolgreich sein wird, das kann keiner...